LJV-Satzung
Artikel 6 Ziffer 2
...... Abweichend davon kann die Mitgliedschaft für das Jahr 2021 außerordentlich zum 31. Mai 2021 beendet werden.
Die entsprechende Erklärung muss schriftlich bis zum 30. April bei der zuständigen Kreisjägerschaft (Kreisgruppe) eingegangen sein. Es erfolgt eine anteilige Erstattung des allgemeinen Mitgliedsbeitrages, der Jagdbeitrag ist nicht zu entrichten. ......