Hier ein paar Formulare, die zur Zeit auf der Internetseite der Kreispolizei Borken veröffentlicht sind.
(stand Juli 2013)
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Hinweise der Kreispolizeibehörde Borken zu Ein- und Austragungen von
Schusswaffen
Nach der europäischen Waffenrichtlinie sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis spätestens 31.12.2014 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu schaffen. Der deutsche Gesetzgeber hat geregelt, dass das Nationale Waffenregister (NWR) bereits bis Ende des Jahres 2012 und damit zwei Jahre vor Ablauf der in der EU-Waffenrichtlinie vorgesehenen Frist aufzubauen ist.
Um dem zusätzlichen Arbeitsaufwand nachkommen zu können, gelten für den Bereich
Waffenangelegenheiten der Kreispolizeibehörde Borken ab dem 01.07.2012 neue Sprechzeiten:
Mo: 08:00 Uhr – 12.00 Uhr
Di: 08:00 Uhr – 12.00 Uhr
Do: 08:00 Uhr – 16.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Für die reibungslose Antragsbearbeitung unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nationalen Waffenregisters bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:
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